Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einleitung
- Dieser Abschnitt mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Dienstleistungen, Pakete und Verkäufe der Uniflucht GmbH gemäß den deutschen Gesetzen § 651 a Abs. 1 BGB. 1 BGB. Bei der Bearbeitung von Reservierungen, Buchungen und weiteren ggf. inkludierten Leistungen per E-Mail, persönlich oder telefonisch erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, die Vereinbarung zu bestätigen.
- Diese Vereinbarung kommt zwischen den Teilnehmern und der Uniflucht GmbH zustande.
- Darüber hinaus bezieht sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen „wir“ – „uns“ oder „unser“ auf die Uniflucht GmbH und „Sie“ auf potenzielle oder aktuelle Teilnehmer.
- Die Buchung erfolgt ausschließlich über die Website der Uniflucht GmbH durch Online-Registrierung und anschließende Befolgung der erforderlichen Schritte.
- Mit der Reservierungsbestätigung kommt dieser Vertrag zwischen Ihnen und der Uniflucht GmbH zustande.
- Dieser Vertrag gilt nicht für Reservierungen, die 7 Tage oder weniger vor der Reise erfolgen; In diesem Fall kommt die Vertragsannahme durch die Bestätigung per E-Mail oder Telefon zustande.
- Für Teilnehmer, die mehr als eine Reservierung vornehmen, übernehmen sie die Verantwortung für die anderen Teilnehmer sowie für sich selbst.
- Die Kontrolle über die Reservierung und alle anderen Reiseinformationen obliegt den Teilnehmern und die Uniflucht Gmbh ist nicht verantwortlich für etwaige durch sie verursachte Probleme. Daher haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung usw.
I. Versicherung
- Die „Uniflucht GmbH“ stellt den Teilnehmern keine Reiseversicherung zur Verfügung.
- Die „Uniflucht GmbH“ empfiehlt allen Teilnehmern den Abschluss einer eigenen Versicherung, die alle möglichen Reiseaspekte abdeckt.
- Als Reisegarantie ist unser Unternehmen in Kooperation mit einer deutschen Garantiestiftung tätig. Im Falle einer Insolvenz o.ä. haben alle Teilnehmer das Recht auf Rückerstattung und Wahrung ihrer Rechte.
* Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung nutzen?
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie unerwartet schwer erkranken und Ihre Reise nicht antreten können. Allerdings greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, wenn Sie aus Angst vor einer Ansteckung von Ihrer Reise zurücktreten möchten. Sollten Sie im Urlaub krank werden, können Sie die Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen, die auch die Kosten für einen Rücktransport übernimmt. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 ausgesprochen hat. In den Fällen, in denen die Reisewarnung aus anderen Gründen ausgesprochen wird, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. *Einige Länder verlangen vor Ihrem Flug ein negatives PCR-Testergebnis. In diesem Fall können Sie bei einem positiven Testergebnis einen Gutschein für Ihre zukünftigen Reisen mitnehmen. (Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte) * Der PCR-Test kostet für unsere Passagiere aus den Niederlanden und Deutschland 50 € im Partner-Testzentrum. (Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten)
II. Freigepäck
- Die Freigepäckmenge beträgt ein Gepäckstück und ein Handgepäck pro Person. Bei Bedarf und Vereinbarung können Ausnahmen gemacht werden. Die Anforderungen sind wie folgt:
- Handgepäck darf maximal 40 cm x 30 cm x 10 cm und max. 5kg
- Bei 2-3-tägigen Reisen beträgt die Freigepäckmenge: Ein Gepäckstück von max. 20 kg und ein Handgepäck von 5 kg pro Person.
- Gepäckstücke, die im Buswagen abgegeben werden, sind während der Reise nicht zugänglich und können erst abgeholt werden, wenn wir in unseren Hotels/Hostels ankommen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel kann es zu Komplikationen und Schäden kommen und die Uniflucht GmbH ist berechtigt, in dieser Angelegenheit rechtliche Schritte einzuleiten.
- Die Teilnehmer dürfen ihre Sachen während der Fahrt im Bus lassen, es wird jedoch empfohlen, Reisepässe, Dokumente, Parfüme, Elektronikgeräte und alle anderen wertvollen Gegenstände jederzeit bei den Teilnehmern aufzubewahren. Für diesbezügliche Probleme kann die Uniflucht GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.
- Die Uniflucht GmbH gestattet keine Tiere, gefährliche Güter oder illegalen Besitz. Die Folgen des Tragens solcher Gegenstände liegen in der Verantwortung der Teilnehmer.
- Für vergessene oder beschädigte Gegenstände haften die Teilnehmer.
III. Stornierungsbedingungen
- Alle ermäßigten Tarife, Sonderangebote, Sonderangebote und Pauschalangebote sind nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig.
- Werbereisen, die als Spende, Sponsoring oder Sachpreis vergeben werden, sind personalisiert und nicht übertragbar.
- Gutscheine/Geschenkgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Grundsätzlich ist es möglich, ein Ticket auf eine andere Person zu übertragen. Dabei sind Sie verpflichtet, für jeden Änderungsfall, abhängig von der Art der Reise, eine Umbuchungsgebühr zu zahlen (10 € für eine Tagesreise, 20 € für eine mehrtägige Reise, 50 € für Kreuzfahrt-/Flugreisen).
Je nach Verfügbarkeit ist es möglich, den Abflugort zu ändern. Dadurch sind Sie verpflichtet, den Differenzpreis (falls vorhanden) und eine - Änderungsgebühr für jede Änderung zu zahlen, abhängig von der Art der Reise (10 € für eine Tagesreise, 20 € für eine mehrtägige Reise, 50 €). für Kreuzfahrten/Flugreisen).
- Die Stornierungs- und Gutscheinbedingungen sind wie angegeben. Es stehen zwei Rückerstattungsoptionen zur Verfügung: a. Gutschein-Rückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird ein nicht übertragbarer Gutschein ausgestellt, der für künftige Mehrfacheinkäufe bei Uniflucht eingelöst werden kann. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und verfällt danach unwiderruflich. Ungenutztes Guthaben wird automatisch aufgestockt. B. Geldrückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird eine Rückerstattung durch Uniflucht innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Um das Geld zurückzuerhalten, ist die Angabe der für die Zahlung verwendeten Bankverbindung erforderlich. Es stehen zwei Rückerstattungsoptionen zur Verfügung: a. Gutschein-Rückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird ein nicht übertragbarer Gutschein ausgestellt, der für künftige Mehrfacheinkäufe bei Uniflucht eingelöst werden kann. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und verfällt danach unwiderruflich. Ungenutztes Guthaben wird automatisch aufgestockt. B. Geldrückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird eine Rückerstattung durch Uniflucht innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Um das Geld zurückzuerhalten, ist die Angabe der für die Zahlung verwendeten Bankverbindung erforderlich.
- Die Stornierung einer Reisebuchung durch Sie ist unwiderruflich. Es gelten die folgenden Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen

IV. Wetter-, Umwelt- und politische Bedingungen
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Änderungen verantwortlich gemacht werden, die durch Umweltbedingungen entstehen. Passagiere haben kein Recht, die Reise aufgrund der Wetterbedingungen abzusagen. Darüber kann nur die Uniflucht GmbH entscheiden und wird bei Bedarf selbstverständlich Vorkehrungen treffen.
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Verzögerungen oder Annullierungen der Reisen verantwortlich gemacht werden, die durch Zollprobleme, Terroranschläge oder andere politische Faktoren verursacht werden.
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Staus, mechanische Pannen oder andere mit der Reise zusammenhängende Umstände verursacht werden.
V. Gutscheinzertifikate
Die von Uniflucht angebotenen Gutscheinzertifikate können bei mehreren Einkäufen verwendet werden und sind mit Ihrer E-Mail-ID verknüpft. Gutscheine sind jedoch nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig. 2. Die Gültigkeit des Gutscheins kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die effektive Gültigkeit ist auf dem Gutschein angegeben. 3. Es ist nur die Einlösung eines Gutscheinzertifikats pro Transaktion möglich. Gutscheine sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. 4. Uniflucht verfolgt die Gutscheinverwendung nicht. Daher liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, die Vertraulichkeit Ihres Gutscheinzertifikats zu wahren. 5. Bei verdächtigen Aktivitäten können Gutscheinzertifikate nach Ermessen von Uniflucht ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden.
VI. Zahlungsanweisungen
- Um sich ihre Plätze zu sichern, müssen die Teilnehmer die vollständigen Zahlungen mit einer der von uns angebotenen Methoden leisten.
- Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen und Uniflucht Gmbh kann nicht für die Überweisungsgebühren haftbar gemacht werden. Die geforderten Beträge sind vollständig zu entrichten.
- Nach Abschluss der vollständigen Zahlung hängt die Sitzplatzsicherheit von der Verfügbarkeit der Bussitze ab. Die Uniflucht GmbH empfiehlt dringend die frühzeitige Anmeldung und Bezahlung.
- Zur Bestätigung der Reservierung sendet die Uniflucht GmbH allen Teilnehmern eine Reservierungsnummer zu. Diese Nummer wird benötigt, damit die Teilnehmer an den Reisen teilnehmen können. Die Nummer, die wir allen Teilnehmern zusenden, muss ausgedruckt und während der Fahrten bei den Teilnehmern sein. Die Koordinatoren der Uniflucht GmbH werden diese Papiere überprüfen, wenn sie Sie in den Bus lassen. Bei Problemen mit diesem Dokument oder anderen Unterlagen, die Sie bei sich haben müssen, haben die Koordinatoren das Recht, Ihre Teilnahme abzusagen.
- Wir akzeptieren keine Ratenzahlung. Sofern in Ausnahmefällen eine Ratenzahlung vereinbart ist, muss dies in den Buchungsbestätigungen angegeben werden. Jede Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Termine erfolgen. Wenn die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, ist die Reservierung nicht garantiert. Wenn sich der Teilnehmer dazu entschließt, die Teilnahme zu stornieren, nachdem er die Anforderungen der Stornierungsbedingungen erfüllt hat, erfolgt die Rückerstattung innerhalb der nächsten 2 Tage.
VII. Extra Aktivitäten
- Teilnehmer haben die Möglichkeit, an Aktivitäten teilzunehmen, die von der Uniflucht GmbH bekannt gegeben werden. (z. B. Bootsparty-Bootstour-Kneipentour). Diese Aktivitäten sind nicht im Gesamtpreis der Reisen enthalten.
- Die genannten Aktivitäten werden von den lokalen Firmen dieses Landes durchgeführt und alle Teilnehmer, die an zusätzlichen Aktivitäten teilnehmen möchten, müssen die Geschäftsbedingungen dieses Landes/dieses Unternehmens befolgen.
- Teilnehmer können die Aktivitäten 14 Tage vor der Reise stornieren. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist erfolgt keine Rückerstattung oder Stornierung.
- Tickets für die Aktivitäten werden den Teilnehmern während des Aktivitätstages oder am Aktivitätsort ausgehändigt.
- Die Aktivitätstickets gehören nach der Übergabe durch die Uniflucht GmbH den Teilnehmern und eine Rückerstattung erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
- Die Teilnehmer müssen genau zu dem von den Koordinatoren der Uniflucht GmbH bekannt gegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Stornierung, wenn sie nicht anwesend sind.
VIII. Pflichten der Passagiere
- Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die erforderlichen Dokumente während der Reise stets bei sich zu haben. (Reisepass, Visum, Reiseversicherung, Reisedokumente etc.) Die Reisepässe werden beim Einsteigen in den Bus überprüft. Sollte es zu Problemen mit den Unterlagen eines Teilnehmers kommen, ist die Uniflucht GmbH nicht für die Verzögerungen bei der Abreise oder den Ausfall von Teilnehmern verantwortlich.
- Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, an dem Treffpunkt und der Uhrzeit, die die Uniflucht GmbH vor den Reisen per E-Mail oder/und Social-Media-Konten bekannt gibt, anwesend zu sein. Die Uniflucht GmbH ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten und alle Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden.
- Teilnehmer können keine Rückerstattung oder Stornierung verlangen, weil sie zu spät zum Bus kommen oder diesen verpasst haben. Alle Teilnehmer müssen 15 Minuten vor der Busabfahrt anwesend sein.
- Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Reise den Durchsagen der Koordinatoren der Uniflucht GmbH Folge leisten. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich zu bestimmten Zeiten im Bus oder an den Treffpunkten aufhalten. Die Uniflucht GmbH ist nicht verantwortlich oder verpflichtet, für Verzögerungen der Teilnehmer und dergleichen einzustehen.
- Die Teammitglieder der Uniflucht GmbH sind während der Reisen jederzeit erreichbar und verpflichtet, allen Teilnehmern behilflich zu sein. Allerdings reisen die Teilnehmer nicht unbedingt als Gruppe und sind für ihre Aktivitäten selbst verantwortlich. Lediglich die führungsgeführten Veranstaltungen können als Gesamtgruppe aller Teilnehmer durchgeführt werden. Andere können mit dem Willen und den Entscheidungen der Teilnehmer umgesetzt werden. Über etwaige körperliche Behinderungen muss die Uniflucht GmbH vorab informiert werden und ist insoweit nicht zu Leistungen verpflichtet.
- Die Uniflucht GmbH übernimmt keine Haftung für Ihre persönlichen Gegenstände. Unter allen Umständen stimmen die Teilnehmer zu, dass sie für etwaige Verluste usw. verantwortlich sind.
- Die Teammitglieder der Uniflucht GmbH können je nach Umständen Vorkehrungen treffen und/oder Änderungen am Reiseplan vornehmen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Änderungen zuzustimmen und wissen, dass unsere Teammitglieder stets Entscheidungen für Sie und Ihre Sicherheit treffen.
- Alle Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Reise die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen sowie die Gesetze und Zollbestimmungen des Gastlandes zu befolgen. Bei Fehlverhalten hat die Uniflucht GmbH das Recht, die Teilnahme abzusagen, ohne dass eine Rückerstattung o.ä. erfolgen muss.
- Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen die Reise selbstständig fortsetzen oder in ihre Ausgangsorte zurückkehren und können keine weiteren Leistungen der Uniflucht GmbH in Anspruch nehmen.
- Die obigen Abschnitte erfordern eindeutig die volle persönliche Verantwortung und im Falle von Fehlverhalten ist Uniflucht Gmbh nicht verpflichtet, einen Teilnehmer zu verteidigen.
- Wenn Sie an einer Reise der Uniflucht GmbH teilnehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Fotos als Gruppe und für die Verwendung in unseren sozialen Medien für Werbung gemacht werden. Diese Fotos sind nur für soziale Medien, unsere Website und Flyer bestimmt. Wenn Sie an keinen Fotos oder Videos teilnehmen möchten, können Sie dies vorher mit uns besprechen und sich aus den Rahmen heraushalten.
- Die Uniflucht GmbH stellt den Teilnehmern keine Reiseversicherung zur Verfügung und empfiehlt den Teilnehmern dringend, eine solche abzuschließen.
- ÄNDERUNG DES ABREISEORTES: Bei weniger als 10 Teilnehmern aus einem Abflugort wird der Abfahrtsort storniert. Die Reisenden werden 3 Tage vor der Reise informiert. In diesem Fall haben die Reisenden die Möglichkeit, in den nächsten Abflugort zu reisen oder den vollen Geldbetrag zurückzuerhalten.
- STÖRUNG DURCH REISENDE: Alle unsere Schüler sind sehr nett und freundlich und wir hatten nie Probleme. Aus geschäftlichen Gründen müssen wir Sie jedoch vorab informieren: Sollte einer unserer Teilnehmer die Reise oder andere Teilnehmer stören und trotz unserer Warnung nicht damit aufhören, ist Uniflucht berechtigt, die Reise für diesen Teilnehmer sofort abzusagen. Das bedeutet, dass er/sie nach Hause geschickt wird und die Kosten selbst tragen muss.
IX. Tourbeschreibung
- Die Uniflucht GmbH bietet ihren Teilnehmern den Hin- und Rücktransport mit gemieteten Bussen an. Darüber hinaus stellt es die Hotel-/Hostelunterkunft für Reisen mit einer Dauer von mehr als einem Tag zur Verfügung. Eintägige Ausflüge beinhalten keine Unterkunftsleistungen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel für 2, 3, 4, 5, 6, 8 Personen pro Zimmer, je nach Hotel/Hostel. Die Raumplanung liegt in der Verantwortung der Uniflucht GmbH persönlich.
- Zimmerwechsel, Zimmerwechsel etc. können nicht garantiert oder zugesagt werden und sind abhängig von den Unterkunftsbedingungen.
- Uniflucht GmbH hat das Recht, die Reisen unter unvorhergesehenen Umständen entweder abzusagen oder zu verschieben und erstattet in solchen Fällen allen Teilnehmern den vollen Betrag zurück.
- Bei allen Fahrten wird es einen Teamleiter der Uniflucht GmbH geben. Der Reiseleiter informiert alle Teilnehmer über die Reise, hilft bei eventuellen Problemen und gibt Empfehlungen zu Sehenswürdigkeiten in den zu entdeckenden Städten. Beachten Sie jedoch, dass der Reiseleiter kein Reiseleiter ist und nicht für die historischen und/oder detaillierten Informationen der Städte verantwortlich ist.
Wir sind für Sie da – bleiben Sie gesund!
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
- Dieser Abschnitt mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Dienstleistungen, Pakete und Verkäufe der Uniflucht GmbH gemäß den deutschen Gesetzen § 651 a Abs. 1 BGB. 1 BGB. Bei der Bearbeitung von Reservierungen, Buchungen und weiteren ggf. inkludierten Leistungen per E-Mail, persönlich oder telefonisch erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, die Vereinbarung zu bestätigen.
- Diese Vereinbarung kommt zwischen den Teilnehmern und der Uniflucht GmbH zustande.
- Darüber hinaus bezieht sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen „wir“ – „uns“ oder „unser“ auf die Uniflucht GmbH und „Sie“ auf potenzielle oder aktuelle Teilnehmer.
- Die Buchung erfolgt ausschließlich über die Website der Uniflucht GmbH durch Online-Registrierung und anschließende Befolgung der erforderlichen Schritte.
- Mit der Reservierungsbestätigung kommt dieser Vertrag zwischen Ihnen und der Uniflucht GmbH zustande.
- Dieser Vertrag gilt nicht für Reservierungen, die 7 Tage oder weniger vor der Reise erfolgen; In diesem Fall kommt die Vertragsannahme durch die Bestätigung per E-Mail oder Telefon zustande.
- Für Teilnehmer, die mehr als eine Reservierung vornehmen, übernehmen sie die Verantwortung für die anderen Teilnehmer sowie für sich selbst.
- Die Kontrolle über die Reservierung und alle anderen Reiseinformationen obliegt den Teilnehmern und die Uniflucht Gmbh ist nicht verantwortlich für etwaige durch sie verursachte Probleme. Daher haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung usw.
I. Versicherung
- Die „Uniflucht GmbH“ stellt den Teilnehmern keine Reiseversicherung zur Verfügung.
- Die „Uniflucht GmbH“ empfiehlt allen Teilnehmern den Abschluss einer eigenen Versicherung, die alle möglichen Reiseaspekte abdeckt.
- Als Reisegarantie ist unser Unternehmen in Kooperation mit einer deutschen Garantiestiftung tätig. Im Falle einer Insolvenz o.ä. haben alle Teilnehmer das Recht auf Rückerstattung und Wahrung ihrer Rechte.
* Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung nutzen?
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie unerwartet schwer erkranken und Ihre Reise nicht antreten können. Allerdings greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, wenn Sie aus Angst vor einer Ansteckung von Ihrer Reise zurücktreten möchten. Sollten Sie im Urlaub krank werden, können Sie die Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen, die auch die Kosten für einen Rücktransport übernimmt. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 ausgesprochen hat. In den Fällen, in denen die Reisewarnung aus anderen Gründen ausgesprochen wird, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. *Einige Länder verlangen vor Ihrem Flug ein negatives PCR-Testergebnis. In diesem Fall können Sie bei einem positiven Testergebnis einen Gutschein für Ihre zukünftigen Reisen mitnehmen. (Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte) * Der PCR-Test kostet für unsere Passagiere aus den Niederlanden und Deutschland 50 € im Partner-Testzentrum. (Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten)
II. Freigepäck
- Die Freigepäckmenge beträgt ein Gepäckstück und ein Handgepäck pro Person. Bei Bedarf und Vereinbarung können Ausnahmen gemacht werden. Die Anforderungen sind wie folgt:
- Handgepäck darf maximal 40 cm x 30 cm x 10 cm und max. 5kg
- Bei 2-3-tägigen Reisen beträgt die Freigepäckmenge: Ein Gepäckstück von max. 20 kg und ein Handgepäck von 5 kg pro Person.
- Gepäckstücke, die im Buswagen abgegeben werden, sind während der Reise nicht zugänglich und können erst abgeholt werden, wenn wir in unseren Hotels/Hostels ankommen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel kann es zu Komplikationen und Schäden kommen und die Uniflucht GmbH ist berechtigt, in dieser Angelegenheit rechtliche Schritte einzuleiten.
- Die Teilnehmer dürfen ihre Sachen während der Fahrt im Bus lassen, es wird jedoch empfohlen, Reisepässe, Dokumente, Parfüme, Elektronikgeräte und alle anderen wertvollen Gegenstände jederzeit bei den Teilnehmern aufzubewahren. Für diesbezügliche Probleme kann die Uniflucht GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.
- Die Uniflucht GmbH gestattet keine Tiere, gefährliche Güter oder illegalen Besitz. Die Folgen des Tragens solcher Gegenstände liegen in der Verantwortung der Teilnehmer.
- Für vergessene oder beschädigte Gegenstände haften die Teilnehmer.
III. Stornierungsbedingungen
- Alle ermäßigten Tarife, Sonderangebote, Sonderangebote und Pauschalangebote sind nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig.
- Werbereisen, die als Spende, Sponsoring oder Sachpreis vergeben werden, sind personalisiert und nicht übertragbar.
- Gutscheine/Geschenkgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Grundsätzlich ist es möglich, ein Ticket auf eine andere Person zu übertragen. Dabei sind Sie verpflichtet, für jeden Änderungsfall, abhängig von der Art der Reise, eine Umbuchungsgebühr zu zahlen (10 € für eine Tagesreise, 20 € für eine mehrtägige Reise, 50 € für Kreuzfahrt-/Flugreisen).
Je nach Verfügbarkeit ist es möglich, den Abflugort zu ändern. Dadurch sind Sie verpflichtet, den Differenzpreis (falls vorhanden) und eine - Änderungsgebühr für jede Änderung zu zahlen, abhängig von der Art der Reise (10 € für eine Tagesreise, 20 € für eine mehrtägige Reise, 50 €). für Kreuzfahrten/Flugreisen).
- Die Stornierungs- und Gutscheinbedingungen sind wie angegeben. Es stehen zwei Rückerstattungsoptionen zur Verfügung: a. Gutschein-Rückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird ein nicht übertragbarer Gutschein ausgestellt, der für künftige Mehrfacheinkäufe bei Uniflucht eingelöst werden kann. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und verfällt danach unwiderruflich. Ungenutztes Guthaben wird automatisch aufgestockt. B. Geldrückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird eine Rückerstattung durch Uniflucht innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Um das Geld zurückzuerhalten, ist die Angabe der für die Zahlung verwendeten Bankverbindung erforderlich. Es stehen zwei Rückerstattungsoptionen zur Verfügung: a. Gutschein-Rückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird ein nicht übertragbarer Gutschein ausgestellt, der für künftige Mehrfacheinkäufe bei Uniflucht eingelöst werden kann. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und verfällt danach unwiderruflich. Ungenutztes Guthaben wird automatisch aufgestockt. B. Geldrückerstattung: Bei Auswahl dieser Option wird eine Rückerstattung durch Uniflucht innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Um das Geld zurückzuerhalten, ist die Angabe der für die Zahlung verwendeten Bankverbindung erforderlich.
- Die Stornierung einer Reisebuchung durch Sie ist unwiderruflich. Es gelten die folgenden Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen

IV. Wetter-, Umwelt- und politische Bedingungen
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Änderungen verantwortlich gemacht werden, die durch Umweltbedingungen entstehen. Passagiere haben kein Recht, die Reise aufgrund der Wetterbedingungen abzusagen. Darüber kann nur die Uniflucht GmbH entscheiden und wird bei Bedarf selbstverständlich Vorkehrungen treffen.
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Verzögerungen oder Annullierungen der Reisen verantwortlich gemacht werden, die durch Zollprobleme, Terroranschläge oder andere politische Faktoren verursacht werden.
- „Uniflucht GmbH“ kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Staus, mechanische Pannen oder andere mit der Reise zusammenhängende Umstände verursacht werden.
V. Gutscheinzertifikate
Die von Uniflucht angebotenen Gutscheinzertifikate können bei mehreren Einkäufen verwendet werden und sind mit Ihrer E-Mail-ID verknüpft. Gutscheine sind jedoch nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig. 2. Die Gültigkeit des Gutscheins kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die effektive Gültigkeit ist auf dem Gutschein angegeben. 3. Es ist nur die Einlösung eines Gutscheinzertifikats pro Transaktion möglich. Gutscheine sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. 4. Uniflucht verfolgt die Gutscheinverwendung nicht. Daher liegt es in Ihrer alleinigen Verantwortung, die Vertraulichkeit Ihres Gutscheinzertifikats zu wahren. 5. Bei verdächtigen Aktivitäten können Gutscheinzertifikate nach Ermessen von Uniflucht ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden.
VI. Zahlungsanweisungen
- Um sich ihre Plätze zu sichern, müssen die Teilnehmer die vollständigen Zahlungen mit einer der von uns angebotenen Methoden leisten.
- Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen und Uniflucht Gmbh kann nicht für die Überweisungsgebühren haftbar gemacht werden. Die geforderten Beträge sind vollständig zu entrichten.
- Nach Abschluss der vollständigen Zahlung hängt die Sitzplatzsicherheit von der Verfügbarkeit der Bussitze ab. Die Uniflucht GmbH empfiehlt dringend die frühzeitige Anmeldung und Bezahlung.
- Zur Bestätigung der Reservierung sendet die Uniflucht GmbH allen Teilnehmern eine Reservierungsnummer zu. Diese Nummer wird benötigt, damit die Teilnehmer an den Reisen teilnehmen können. Die Nummer, die wir allen Teilnehmern zusenden, muss ausgedruckt und während der Fahrten bei den Teilnehmern sein. Die Koordinatoren der Uniflucht GmbH werden diese Papiere überprüfen, wenn sie Sie in den Bus lassen. Bei Problemen mit diesem Dokument oder anderen Unterlagen, die Sie bei sich haben müssen, haben die Koordinatoren das Recht, Ihre Teilnahme abzusagen.
- Wir akzeptieren keine Ratenzahlung. Sofern in Ausnahmefällen eine Ratenzahlung vereinbart ist, muss dies in den Buchungsbestätigungen angegeben werden. Jede Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Termine erfolgen. Wenn die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, ist die Reservierung nicht garantiert. Wenn sich der Teilnehmer dazu entschließt, die Teilnahme zu stornieren, nachdem er die Anforderungen der Stornierungsbedingungen erfüllt hat, erfolgt die Rückerstattung innerhalb der nächsten 2 Tage.
VII. Extra Aktivitäten
- Teilnehmer haben die Möglichkeit, an Aktivitäten teilzunehmen, die von der Uniflucht GmbH bekannt gegeben werden. (z. B. Bootsparty-Bootstour-Kneipentour). Diese Aktivitäten sind nicht im Gesamtpreis der Reisen enthalten.
- Die genannten Aktivitäten werden von den lokalen Firmen dieses Landes durchgeführt und alle Teilnehmer, die an zusätzlichen Aktivitäten teilnehmen möchten, müssen die Geschäftsbedingungen dieses Landes/dieses Unternehmens befolgen.
- Teilnehmer können die Aktivitäten 14 Tage vor der Reise stornieren. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist erfolgt keine Rückerstattung oder Stornierung.
- Tickets für die Aktivitäten werden den Teilnehmern während des Aktivitätstages oder am Aktivitätsort ausgehändigt.
- Die Aktivitätstickets gehören nach der Übergabe durch die Uniflucht GmbH den Teilnehmern und eine Rückerstattung erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
- Die Teilnehmer müssen genau zu dem von den Koordinatoren der Uniflucht GmbH bekannt gegebenen Zeitpunkt am Treffpunkt sein. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Stornierung, wenn sie nicht anwesend sind.
VIII. Pflichten der Passagiere
- Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die erforderlichen Dokumente während der Reise stets bei sich zu haben. (Reisepass, Visum, Reiseversicherung, Reisedokumente etc.) Die Reisepässe werden beim Einsteigen in den Bus überprüft. Sollte es zu Problemen mit den Unterlagen eines Teilnehmers kommen, ist die Uniflucht GmbH nicht für die Verzögerungen bei der Abreise oder den Ausfall von Teilnehmern verantwortlich.
- Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, an dem Treffpunkt und der Uhrzeit, die die Uniflucht GmbH vor den Reisen per E-Mail oder/und Social-Media-Konten bekannt gibt, anwesend zu sein. Die Uniflucht GmbH ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten und alle Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden.
- Teilnehmer können keine Rückerstattung oder Stornierung verlangen, weil sie zu spät zum Bus kommen oder diesen verpasst haben. Alle Teilnehmer müssen 15 Minuten vor der Busabfahrt anwesend sein.
- Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Reise den Durchsagen der Koordinatoren der Uniflucht GmbH Folge leisten. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich zu bestimmten Zeiten im Bus oder an den Treffpunkten aufhalten. Die Uniflucht GmbH ist nicht verantwortlich oder verpflichtet, für Verzögerungen der Teilnehmer und dergleichen einzustehen.
- Die Teammitglieder der Uniflucht GmbH sind während der Reisen jederzeit erreichbar und verpflichtet, allen Teilnehmern behilflich zu sein. Allerdings reisen die Teilnehmer nicht unbedingt als Gruppe und sind für ihre Aktivitäten selbst verantwortlich. Lediglich die führungsgeführten Veranstaltungen können als Gesamtgruppe aller Teilnehmer durchgeführt werden. Andere können mit dem Willen und den Entscheidungen der Teilnehmer umgesetzt werden. Über etwaige körperliche Behinderungen muss die Uniflucht GmbH vorab informiert werden und ist insoweit nicht zu Leistungen verpflichtet.
- Die Uniflucht GmbH übernimmt keine Haftung für Ihre persönlichen Gegenstände. Unter allen Umständen stimmen die Teilnehmer zu, dass sie für etwaige Verluste usw. verantwortlich sind.
- Die Teammitglieder der Uniflucht GmbH können je nach Umständen Vorkehrungen treffen und/oder Änderungen am Reiseplan vornehmen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Änderungen zuzustimmen und wissen, dass unsere Teammitglieder stets Entscheidungen für Sie und Ihre Sicherheit treffen.
- Alle Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Reise die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen sowie die Gesetze und Zollbestimmungen des Gastlandes zu befolgen. Bei Fehlverhalten hat die Uniflucht GmbH das Recht, die Teilnahme abzusagen, ohne dass eine Rückerstattung o.ä. erfolgen muss.
- Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen die Reise selbstständig fortsetzen oder in ihre Ausgangsorte zurückkehren und können keine weiteren Leistungen der Uniflucht GmbH in Anspruch nehmen.
- Die obigen Abschnitte erfordern eindeutig die volle persönliche Verantwortung und im Falle von Fehlverhalten ist Uniflucht Gmbh nicht verpflichtet, einen Teilnehmer zu verteidigen.
- Wenn Sie an einer Reise der Uniflucht GmbH teilnehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Fotos als Gruppe und für die Verwendung in unseren sozialen Medien für Werbung gemacht werden. Diese Fotos sind nur für soziale Medien, unsere Website und Flyer bestimmt. Wenn Sie an keinen Fotos oder Videos teilnehmen möchten, können Sie dies vorher mit uns besprechen und sich aus den Rahmen heraushalten.
- Die Uniflucht GmbH stellt den Teilnehmern keine Reiseversicherung zur Verfügung und empfiehlt den Teilnehmern dringend, eine solche abzuschließen.
- ÄNDERUNG DES ABREISEORTES: Bei weniger als 10 Teilnehmern aus einem Abflugort wird der Abfahrtsort storniert. Die Reisenden werden 3 Tage vor der Reise informiert. In diesem Fall haben die Reisenden die Möglichkeit, in den nächsten Abflugort zu reisen oder den vollen Geldbetrag zurückzuerhalten.
- STÖRUNG DURCH REISENDE: Alle unsere Schüler sind sehr nett und freundlich und wir hatten nie Probleme. Aus geschäftlichen Gründen müssen wir Sie jedoch vorab informieren: Sollte einer unserer Teilnehmer die Reise oder andere Teilnehmer stören und trotz unserer Warnung nicht damit aufhören, ist Uniflucht berechtigt, die Reise für diesen Teilnehmer sofort abzusagen. Das bedeutet, dass er/sie nach Hause geschickt wird und die Kosten selbst tragen muss.
IX. Tourbeschreibung
- Die Uniflucht GmbH bietet ihren Teilnehmern den Hin- und Rücktransport mit gemieteten Bussen an. Darüber hinaus stellt es die Hotel-/Hostelunterkunft für Reisen mit einer Dauer von mehr als einem Tag zur Verfügung. Eintägige Ausflüge beinhalten keine Unterkunftsleistungen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel für 2, 3, 4, 5, 6, 8 Personen pro Zimmer, je nach Hotel/Hostel. Die Raumplanung liegt in der Verantwortung der Uniflucht GmbH persönlich.
- Zimmerwechsel, Zimmerwechsel etc. können nicht garantiert oder zugesagt werden und sind abhängig von den Unterkunftsbedingungen.
- Uniflucht GmbH hat das Recht, die Reisen unter unvorhergesehenen Umständen entweder abzusagen oder zu verschieben und erstattet in solchen Fällen allen Teilnehmern den vollen Betrag zurück.
- Bei allen Fahrten wird es einen Teamleiter der Uniflucht GmbH geben. Der Reiseleiter informiert alle Teilnehmer über die Reise, hilft bei eventuellen Problemen und gibt Empfehlungen zu Sehenswürdigkeiten in den zu entdeckenden Städten. Beachten Sie jedoch, dass der Reiseleiter kein Reiseleiter ist und nicht für die historischen und/oder detaillierten Informationen der Städte verantwortlich ist.
Wir sind für Sie da – bleiben Sie gesund!
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
